Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesetzliche Bestimmungen: Die Reiseverträge, die das vorliegende Programm betreffen, unterliegen dem ital. Gesetzesdekret Nr. 206 „Verbraucherschutzgesetz” vom 06.09.2005, dem Gesetz Nr.1084 vom 27.12.77 zur Durchführung des am 23.04.1970 in Brüssel unterzeichneten Abkommens über Reiseverträge (CCV) und dem ital. Regionalgesetz Nr. 33/2002, Art. 69.

Die Haftung des Veranstalters darf die von dem oben genannten Gesetz vorgesehenen Beschränkungen nicht übersteigen.

Die Anmeldungen werden angenommen, solange verfügbare Plätze vorhanden sind. Bei der Reservierung muss die gesamte Teilnahmegebühr überwiesen werden.

Rücktritt: Einem Verbraucher, der aus einem beliebigen Grund vom Vertrag zurücktritt, der nicht dem Verkäufer zuzuschreiben ist, werden die Anmeldegebühren in Rechnung gestellt, falls diese vorgesehen sind, wie auch die folgenden Beträge als Entschädigung, die die nachstehend angegebenen nicht übersteigen dürfen:

  • Rücktritt bis 24 Stunden vor der Abreise – Rückerstattung des überwiesenen Gesamtbetrags bei Einbehaltung von 30%;
  • Keine Rückerstattung nach diesem Zeitpunkt oder im Fall einer Unterbrechung der Reise oder des Aufenthalts;
  • Keine Rückerstattung, falls sich der Teilnehmer bei der Abfahrt nicht zu dem Zeitpunkt und an dem Ort einfindet, die in den Reiseunterlagen (Voucher) angegeben sind, oder falls er auf die Reise verzichtet.

Veranstaltungen mit Ticket: Im Fall eines Rücktritts muss der Teilnehmer in jedem Fall den gesamten Preis des Tickets für das Event zusätzlich zu der Rücktrittsgebühr zahlen.

Pflichten der Teilnehmer: Für Auslandsreisen müssen die Teilnehmer in Besitz eines gültigen Dokuments sein, das zur Ausreise berechtigt. Den Teilnehmern, die über keinen solchen Ausweis verfügen und deshalb keine Reise unternehmen oder diese nicht fortsetzen können, steht keine Rückerstattung zu.

Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher infolge einer vollständigen oder partiellen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten entstehen, sowohl wenn diese von ihm persönlich als auch von Drittdienstleistern ausgeführt werden, es sei denn, er könnte beweisen, dass das Schadensereignis vom Verbraucher selbst verursacht wurde (auch dann, wenn dieser auf eigene Faust Initiativen unternimmt, während die touristischen Dienstleistungen erbracht werden) oder der Schaden stünde in keinem Zusammenhang mit den im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen oder im Fall von unvorhersehbaren Umständen, höherer Gewalt oder anderen Situationen, die ein professioneller, gewissenhafter Veranstalter zumutbarer Weise nicht vorhersehen oder verhindern konnte.

Bei Ausflügen, die mit einem Motorboot durchgeführt werden, behält sich ARMONIA VIAGGI das Recht vor, das Motorboot bei schlechten Wetterbedingungen durch einen GT-Bus bis zum nächsten verfügbaren Hafen zu ersetzen, von wo aus die Weiterfahrt mit einem anderen Wasserfahrzeug fortgesetzt wird.

Beförderungsunternehmen: Die Beförderungsunternehmen haften gegenüber den Reisenden während der Dauer der Beförderung mit ihren Verkehrsmitteln gemäß der in ihren Beförderungsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen.

Kinder: Kleinkinder unter 2 Jahren belegen keinen Platz im Bus, sodass sie Anspruch auf eine 100%ige Preisermäßigung haben. Bei einigen Ausflügen wird ein kleiner Betrag für die Versicherung erhoben. Die Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 12. Jahr haben Anspruch auf eine Ermäßigung auf den Preis eines Tickets für Erwachsene.

Verbindlicher Hinweis: Im Sinne des Art. 16 des ital. Gesetzes Nr. 269 vom 03.08.98: „Nach dem ital. Gesetz werden Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornografie und Prostitution mit einer Freiheitsstrafe geahndet, auch wenn diese im Ausland begangen wurden.“

Das vorliegende Programm ist vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 gültig und wurde unter Berücksichtigung des ital. Regionalgesetzes Art. 69, Nr. 33 vom 4. November 2002 über die Bestimmungen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit von Reise- und Fremdenverkehrsbüros erstellt.

Technische Organisation: ARMONIA VIAGGI S.R.L. – Bibione (VE) Versicherungspolice Nr. 014192.32.000015 der Cattolica Assicurazioni Soc. Coop. Maximaler Versicherungsschutz 2.000.000,00 – Lizenz der Provinzverwaltung Nr. 18795 vom 12.5.1997, Ergänzung Nr. 46572 vom 10.10.1997. Das Programm wurde an protocollo.cittametropolitana.ve@pecveneto.it gesandt.